Unternehmenskauf
Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist nicht immer einfach. Meistens kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der gegenwärtige Unternehmenseigner wegen der anstehenden Rente aus dem Betrieb gehen muss. In diesem Falle muss schon zeitig über eine passende Maßnahme geredet werden, sodass der Unternehmenskauf einfach erfolgt. Vorrangig muss zusammen gerechnet werden, was für einen Wert die Firma tatsächlich vorweisen kann. Bei der Prüfung ist es größtenteils nicht zu empfehlen, nur auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu setzen, da diese zumeist nicht richtig berechnet werden. Es ist sinnvoll, einen nicht aus der Firma kommenden Finanzfachmann zu beauftragen, sodass der mögliche Erwerber bei dem Firmenverkauf nicht über den Tisch gezogen wird. Daneben muss die Firma finanziell lukrativ produzieren, sodass tatsächlich eine Veräußerung denkbar wird. Ist die Firma nicht wirtschaftlich rentabel, muss eher über eine simple Schließung geredet werden. Ist die Firma prinzipiell profitabel, allerdings nicht so sehr, können ergänzende Einlagen notwendig sein, um die Firma wirtschaftlich erfolgreicher machen zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss darüber hinaus im Vorfeld gründlich überlegt werden, welche Fertigkeiten der neue Inhaber haben soll. Der vorherige Besitzer sollte vorher einen Anforderungsplan verfassen, in dem er gründlich festsetzt, welche Eigenschaften der neue Inhaber können muss. So kann man Schwierigkeiten schon im Vorwege ausgezeichnet angehen und es gibt später keine Streitigkeiten über die Organisation des Unternehmens. Der vorherige Unternehmenseigner muss außerdem überlegen, welche Rechtsinhalte eine Übergabe zur Folge hat und ob es vll. sogar gut wäre, dem kommenden Unternehmenseigner eine ändernde Anpassung der Firmenform zu empfehlen. Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es in nahezu jedem Fall richtig, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfungsausschuss anzustellen. Dieser kann punktuell prüfend in den Verlauf greifen und offene Fragen klären, welche während des Vorgangs auftreten. Außerordentlich richtig ist ein Prüfausschuss, wenn der alte Inhaber darüber hinaus nach der amtlichen Übereignung einen bestimmten Unternehmensteil und an der Mitbestimmung im Unternehmen nehmen möchte oder nicht direkt alle Kompetenzen auf den neuen Eigner übereignet werden sollen. Der Beirat ist prinzipiell frei wählbar, es preist sich allerdings an, Beiräte aus dem näheren sozialen Umfeld der Firma zu bebennen. Das könnte beispielsweise der externe Steuerfachmann, ein Mitarbeiter einer Bank oder darüber hinaus ein geprüfter Berater sein. Letzterer ist allerdings in erster Linie eine wirtschaftliche Entscheidung, billig sind die Unternehmensberater größtenteils leider nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
Die 5 neusten Artikel
- Kinderurlaub an der Ostsee, für viele Zwerge ein tolles Erlebnis
- Casio Uhren für Kinder?
- Entspannungsurlaub mit der ganzen Familie ganz schön in der Ferienwohnung
- Die Kunsthochschule für Medien in Köln - die Filmemacher – Schmiede
- Babyurlaub in Österreich
- Hochzeit - Unterhaltung - 6,050 Views
- Das Problem Damenschuhe und Herrenschuhe in Übergrößen und Untergrößen zu finden ist gelöst - 4,003 Views
- Tagesgeldkonto statt Sparbuch - 3,292 Views
- Schultertraining im Kraftsport - 3,271 Views
- Tagesgeld und Festgeld - 2,746 Views



