Tarifvertrag Zeitarbeit: Gesetzlich geregelt
Beim Aufkommen der Zeitarbeitsunternehmen vor einigen Jahren wurden die Zeitarbeiter oft sehr stiefmütterlich behandelt. Sie erhielten geringen Lohn, Krankheits- und Urlaubsvergütung wurden durch Vertrag ausgeschlossen und die Sozialabgaben wurden ebenfalls nicht einheitlich übernommen. Das änderte sich mit der Einführung vom Tarifvertrag Zeitarbeit. Dieser wurde zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. und verschiedenen Gewerkschaften geschlossen. Ziel war es, für alle Bereiche ein Regelwerk zu erstellen, das befriedigend für alle Vertragsparteien ist.
Im Tarifvertrag Zeitarbeit sind die Rechte und Pflichten der drei beteiligten Parteien an einem Zeitarbeitsverhältnis geregelt. So findet man unter anderem Regelungen über Vollzeit- und Teilzeitarbeit, Verteilung der Arbeitszeit und Einsatzmöglichkeiten im Betrieb des Kunden. Als Zeitarbeiter kann man ebenfalls im Schichtbetrieb sowie an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden. Die geltenden Bestimmungen zur Vergütung findet man im Tarifvertrag Zeitarbeit. Selbst die Altersvorsorge wurde nicht unbeachtet gelassen. Was in Unternehmen bereits seit Jahrzehnten möglich ist, kann nun auch ein Arbeiter in einer Zeitarbeitsfirma in Anspruch nehmen.
Hauptsächlich sollte mit dem Tarifvertrag Zeitarbeit eine Anpassung an arbeitsrechtliche Bestimmungen für „normale“ Arbeitnehmer vorgenommen werden. Zu den Anfangszeiten der Zeitarbeit war dies im Grunde gesehen eine Grauzone des Arbeitsrechts. Die Regelungen des Arbeitsrechts waren nicht eindeutig anwendbar. Es gab viele Schlupflöcher, die gern und oft genutzt wurden. Dies ging häufig zu lasten der Arbeitnehmer und noch häufiger zu lasten des Staates. Mit dem Tarifvertrag Zeitarbeit wurde Licht ins Dunkel gebracht und eine grobe Linie vorgegeben.
Die Kündigungsfrist und der Urlaubsanspruch waren beispielsweise schon fast als Tabu-Thema vor Gestaltung des Tarifvertrag Zeitarbeit zu betrachten. Es kam vor, dass die Mitarbeiter eines Zeitarbeitunternehmens unbezahlten Urlaub nehmen mussten und bei Krankheit kein oder nur ein Bruchteil des Geldes, was ihnen zugestanden hätte, erhielten.
Mit dem Tarifvertrag Zeitarbeit wurde für alle drei Vertragsparteien ein optimales Werk geschaffen, mit dem jeder seiner Bedürfnisse und Ansprüche durchsetzen kann. Nunmehr geht es im Sektor der Zeitarbeit sozial zu und jeder hat seine Vorteile aus diesem Vertrag.
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